Unsere AGB

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Agria-Werke GmbH, Bittelbronner Str. 42, 74219 Möckmühl, geschlossenen Verträge über den Erwerb und die Lieferung von Ware.

II. Bestellvorgang und Vertragsschluss 

  1. Das Angebot von Agria im Internet stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunde dar, ein Angebot abzugeben.
  2. Agria kann ein Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang eines Angebots des Kunden annehmen.
  3. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Annahme des Angebots durch Agria zustande. Die Annahme des Vertrages durch agria erfolgt durch eine gesonderte E-Mail, durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung.
  4. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch Agria dar.
  5. Die Bestellung des Kunden über die Website von Agria erfolgt durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ auf der letzten Seite des Bestellvorgangs. Diese Bestellung stellt ein Angebot an Agria zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Agria wird den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail, an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, informieren (Auftragsbestätigung).
  6. Agria hat jederzeit das Recht, technische Änderungen und Modifizierungen am Liefergegenstand vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion des Liefergegenstands nicht beeinträchtigt und der Liefergegenstand dadurch nicht verschlechtert wird.
  7. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Agria Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Agria.
  8. Verträge über den Online-Shop werden nur in deutscher Sprache und nur für Lieferungen an Adressen innerhalb Deutschlands geschlossen.

III. Lieferservice und Nichtverfügbarkeit 

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop nichts anderes ergibt und/oder sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Sollte ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar sein, verschickt Agria dem Kunden zunächst die vorrätigen Artikel der Bestellung. Die nachzuliefernden Artikel verschickt Agria ohne zusätzliche Versandkosten schnellstmöglich gesondert.
  4. Sind von Agria Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  5. Der Beginn der von Agria angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  6. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  7. Nimmt Agria eine Bestellung nicht an, weil ausnahmsweise ein von dem Kunden bestellter Artikel nicht mehr verfügbar ist, teilt Agria dies dem Kunden umgehend mit. Etwaige geleistete Zahlungen erstattet Agria in diesem Fall zurück.
  8. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald Agria die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
  9. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald Agria die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

IV. Nicht angenommene und nicht abgeholte Pakete, Annahmeverzug 

  1. Agria behält sich vor, für nicht angenommene und nicht abgeholte Pakete 39,90 EUR für die entstandenen Kosten (z. B. für Abwicklung, Verpackung, Fracht) zu berechnen. Ein solches Recht steht Agria nicht zu, wenn der Kunde Agria gegenüber nachweist, dass Agria keine oder geringere Kosten entstanden sind. Ebenso hat der Kunde keine Kosten für nicht angenommene oder nicht abgeholte Pakete zu entrichten, wenn er bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. an den vom Kunden bestimmten Paketshop dem Widerruf seiner Vertragserklärung Agria gegenüber erklärt hat. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Absendung des Widerrufs.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Agria berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

V. Preise und Versandkosten 

  1. Es gelten die Listenpreise in Euro zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf der Website und in der Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung dargestellt wurden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils enthalten, sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Bei Neukunden behalten wir uns vor, die Bestellung auf die Anzahl der Waren und/oder Waren den Gesamtbetrag zu beschränken.
  3. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lieferwerk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Transportversicherung, Verpackung und Entladung. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

VI. Zahlungsbedingungen 

  1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch Agria zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  2. Der Kaufpreis ist während des Zahlungsverzuges des Kunden zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher (§ 13 BGB) 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a. und für Unternehmer (§ 14 BGB) 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a.
  3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung des Gesamtbetrages (errechnet aus dem angegebenen Kaufpreis zuzüglich MwSt. und der anfallenden Versandkosten) auf das Konto von Agria: IBAN: DE75 6209 1600 0040 3000 05 BIC/SWIFT: GENO DES1 VMN. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.

VII. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VIII. Abtretung

Agria behält sich das Recht vor, ihre im Zusammenhang mit der Warenlieferung entstandenen fälligen Kaufpreisforderung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Kunden verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Agria.

Für Unternehmer gilt neben § 9 Ziffer 1, der § 9 Ziffer 2 bis 8:

  1. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware ohne Offenlegung des bereits bestehenden Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Er kann seinerseits ein Eigentumsvorbehalt vereinbaren, ohne dass dadurch das vorbehaltliche Eigentum auf den Kunde übergeht. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
  2. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten wird bereits jetzt in voller Höhe an Agria abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen Agria nicht gehörenden Waren veräußert, wird die Forderung nur in Höhe des von Agria in Rechnung gestellten Betrages an Agria abgetreten.
  3. Wird die nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Agria nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Agria gehörenden Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
  4. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung des Kunden hieraus im gleichen Umfang an Agria abgetreten, wie für die Weiterveräußerung bestimmt. Die abgetretenen Forderungen dienen Agria in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware.
  5. Bis auf Widerruf und solange der Kunde sich nicht in Verzug befindet, ist der Kunde berechtigt, die an Agria abgetretenen Forderungen einzuziehen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

X. Mängelhaftung

  1. Für Verbraucher gilt:
    Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Dies gilt nicht: 

a) für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,

c) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie

d) für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Im Übrigen gilt die gesetzliche Mängelhaftung

  1. Für Unternehmer gilt:

a) Eine nur unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche.

b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Agria nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Nacherfüllung trägt Agria die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

d) Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch Agria führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

e) Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Agria, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

XI. Haftung

Agria haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

1.   Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt 

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

b) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

d) aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

2.   Verletzt Agria fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3.   Im Übrigen ist eine Haftung von Agria ausgeschlossen.

4.   Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Agria für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

XII. Freistellung von Produkthaftungsansprüchen Dritter

Der Kunde darf die Ware nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragswaren nicht verändern oder entfernen. Er ist ferner verpflichtet bei der gewerblichen Weiterveräußerung die Bedienungsanleitung und den Maschinenpass mit zu liefern. Bei Verletzung einer dieser Pflichten stellt der Kunde Agria im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde für den die Haftung auslösenden Fehler (insbesondere Instruktionsfehler) verantwortlich ist.

XIII. Softwarenutzung 

  1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu für den vertraglich vorausgesetzten Zweck auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Software wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
  2. Der Kunde darf die im Rahmen des Lieferumfangs gelieferte Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben und / oder Angaben von Agria – insbesondere Hinweise auf bestehender Schutzrechte – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Agria zu verändern.
  3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei Agria, bzw. beim Softwarehersteller. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

XIV. Sonstiges 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen willentlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für Agria's Firmensitz 74219 Möckmühl zuständige Gericht.
  3. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
  4. Agria liefert ausschließlich zu diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

Agria-Werke GmbH, Möckmühl, Stand: 17.03.2017