"bebetz" schrieb:
Hallo , habe diese Odysse auch gerade durchgemacht, um meine 2400 privat zu betreiben.
Es gibt viele Halbwahrheiten und Unwissenheit, auch bei Ämtern und Behörden.
Trotzdem hatte ich Glück und fand kompetente Leute bei Zulassungstelle und Tüv, sodass ich nicht gleich abgefertigt wurde, sondern unterstützt wurde.
Fazit von meiner Seite:
-Der Betrieb ist generell NUR für Land-und Forstwirtschaft (lof) vorgesehen und dann auch zulassungsfrei (allerdings zweckgebunden), d.h. Fahrt zum Bauhof oder Spassfahrt fällt auch bei lof aus.
-Alles ausser lof ,privat oder gewerblich, ist zuzulassen
-Z.B. Imkerei fällt auch unter lof , Fahrten allerdings dann auch immer zweckgebunden.
-Halbwahrheit schein zu sein, dass man auch z.B. im Auftrag eines Landwirts zulassungsfrei "privat" fahren darf. Die Maschine muss im Bestand des Landwirts sein (willkommen in Deutschland

)
-Die Versicherung ist Privathaftpflicht, d.h. nur die Versicherte Person darf auch damit fahren bzw. ist bei Fahrten versichert.
Jetzt wirds interessanter:
-Nur die Zugmaschine ist anzumelden und zu Tüv-en.
-Vorne an der Maschine ist ein 125er Kennzeichen anzubringen.
-für den Hänger reicht eine ABE, die mitzuführen ist, ein Wiederholungskennzeichen am Hänger ist nicht nötig.
-Versicherung über Privathaftpflicht, z.B. HUK (ca 30 €/Jahr)
Hoffen geholfen zu haben.
Grüße
Bernd
Hallo Bernd , steh auch bald vor der anmeldung meines einachsers ; grad mit LOF brauchst dich ja nicht erwischen lassen wenn so rumfährst oder andere güter transportierst ; deswegen anmeldung , habe TÜV mensch schon zu mir zitiert gehabt und gefragt was er alles haben will und es nicht ganz so schlimm wie ich gemeint habe , da ich einzelgutachten schon habe ! Mal sehn wie das jetzt dann so läuft !